Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Erzbistum Hamburg
Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Hamburg
Vorsitzende
Caritasberatungsstelle Güstrow
Rita Riedel
Schweriner Str. 97
18273 Güstrow
Telefon: 017610571647
Email: rita.riedel@diag-mav-hamburg.de
Stellvertretende Vorsitzende
SKF Kiel e. V.
Britta Ebert-Bohn
Rüsterstrasse 30
24146 Kiel
Telefon: 017610573900
Email: britta.ebert-bohn@diag-mav-hamburg.de
Vorstandsmitglied
Marienkrankenhaus Hamburg gGmbH
Ina Beckmann
Alfredstraße 9
22087 Hamburg
Telefon: 017610574166
Email: ina.beckmann@diag-mav-hamburg.de
Vorstandsmitglied
Kindertagesstätte St. Paulus
Cornelius Bente
Öjendorfer Weg 4
22111 Hamburg
Telefon: 017610574847
Email: cornelius.bente@diag-mav-hamburg.de
Geschäftsführerin
Elvira Hallmann
Lange Reihe 2
20099 Hamburg
Telefon: 040/18011971 / Mobil 01741532880
Fax: 040/18073829
Email: geschaeftsstelle@diag-mav-hamburg.de
Auf Grundlage der MAVO (MitArbeiterVertretungsOrdnung) sind alle Mitarbeitervertretungen (MAVen) im Erzbistum Hamburg zur Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) zusammengeschlossen. Die MAVO ist sozusagen das „kirchliche Betriebsverfassungsgesetz“, welches innerhalb des im Grundgesetz (Art. 140) gegebenen Rahmens die betrieblichen Mitbestimmungsrechte in kirchlichen Einrichtungen regelt.Die ca. 10000 hauptamtlichen kirchlichen MitarbeiterInnen (incl. caritativen Einrichtungen) im Erzbistum Hamburg sind in rund 150 MAVen vertreten. Die MAVen bestehen aus 1-15 Vertretern, die alle 4 Jahre neu gewählt werden.Anders als bei staatlichen (Personalräte) oder Wirtschafts-Betrieben (Betriebsräte) sind im kirchlichen Bereich überregionale Zusammenschlüsse auf Diözesan- und Betriebsebene gesetzlich vorgesehen. Dies ist Bestandteil des sog. Dritten Weges der Kirchen, der auf den Begriff „Dienstgemeinschaft“ setzt.

Wichtiger Bestandteil des Dritten Weges sind paritätisch besetzte Tarifgremien sowie inner- und überbetriebliche Schlichtungsregelungen. Der Dritte Weg kennt kein Streikrecht („2. Weg“) oder von außen gewerkschaftlich organisierte Betriebsaktivitäten, wohl aber alle Arten von Konflikten und Konfrontationen zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmerseite! Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften steht trotzdem jedem kirchlichen Mitarbeiter frei.

Die Organe der DiAG-MAV sind die Mitgliederversammlung, zu der Delegierte in der Regel einmal im Jahr zusammenkommen, und der 5-köpfige Vorstand, der mit Hilfe einer Geschäftsstelle die laufenden Aufgaben und Geschäfte führt. MitarbeiterInnen ohne eigene MAV können sich auch direkt an die DiAG-Geschäftsstelle wenden. Finanziert wird die DiAG-Arbeit über ein Budget des Bistums; Schulungs- und Tagungskosten für MAVen werden durch entsendende Einrichtungen getragen.

Die Aufgabe des DiAG-MAV-Vorstands ist u. a.

  • Beratung und Unterstützung der zugehörigen MAVen,
  • Hilfe bei Neugründung einer MAV,
  • Überwachung Anwendung der MAVO in den einzelnen Einrichtungen des Bistums,
  • Organisation und Durchführung von Schulungen für MAVen zu unterschiedlichen Themen der MAVO und des Arbeitsrechtes,
  • Organisation von gegenseitigem Informations- und Erfahrungsaustausch,
  • Information der MAVen über aktuelle Themen über Newsletter und Homepage,
  • Benennung der Beisitzer der eingerichteten individual- und kollektivrechtlichen Schlichtungsstelle bzw. Einigungsstelle,
  • Organisation der Wahl der Dienstnehmervertreter für die tarifverhandelnden Gremien (KODA und AK)

Auf überregionaler und Bundesebene wirkt der Vorstand mit bei der Bündelung und Weiterentwicklung von kollektiven Mitarbeiterinteressen im Bereich der Diözesen Deutschlands. So auch bei der Besetzung der kirchlichen Arbeitsgerichte auf Dienstnehmerseite gemäß der 2010 novellierten Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) und bei der Weiterentwicklung der MAVO.


powered by webEdition CMS