Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Erzbistum Hamburg
Schlichtungsstelle nach § 36 DVO und § 22 AVR
Die Schlichtungsstelle ist zuständig für individualrechtliche Streitigkeiten zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer aus dem  Arbeitsverhältnis. Die  Anrufung der Schlichtungsstelle ersetzt nicht  den Weg zum staatlichen Arbeitsgericht. Gesetzliche Verjährungsfristen (z.B. bei Kündigung) sind zu beachten.

Schlichtungsordnung

Änderung der Schlichtungsordnung vom 01.10.2020

Änderung der Schlichtungsordnung vom 17.05.2021

Schlichtungsantrag (Muster)

Merkblatt Zur Antragstellung

Beisitzer der Individualschlichtungsstelle auf der Mitarbeiterseite:

AVR-Bereich:

Britta Ebert-Bohn

Stephan Eichen

Christoph Maerz

DVO-Bereich:

Christoph Mainka

Sabine Mielke

Johann Jakob Müller


Kontakt
Geschäftsstelle der Schlichtungs- und Einigungsstelle im Erzbistum Hamburg
Martina A. Strotmann
Am Mariendom 4
20099 Hamburg
Telefon: 040/24877-212
Fax: 040/24877-281
Email: kirchliche-gerichtsbarkeit@erzbistum-hamburg.de
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