Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Erzbistum Hamburg |
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Grundlagen und Hilfen
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Schlichtungsstelle nach § 36 DVO und § 22 AVR
Die Schlichtungsstelle ist zuständig für individualrechtliche Streitigkeiten zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer aus dem Arbeitsverhältnis. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ersetzt nicht den Weg zum staatlichen Arbeitsgericht. Gesetzliche Verjährungsfristen (z.B. bei Kündigung) sind zu beachten.
Änderung der Schlichtungsordnung vom 01.10.2020 Änderung der Schlichtungsordnung vom 17.05.2021 Beisitzer der Individualschlichtungsstelle auf der Mitarbeiterseite: AVR-Bereich: Britta Ebert-Bohn Stephan Eichen Christoph Maerz DVO-Bereich: Christoph Mainka Sabine Mielke Johann Jakob Müller Kontakt Geschäftsstelle der Schlichtungs- und Einigungsstelle im Erzbistum Hamburg
Martina A. Strotmann
Am Mariendom 4 20099 Hamburg Telefon: 040/24877-212 Fax: 040/24877-281 Email: kirchliche-gerichtsbarkeit@erzbistum-hamburg.de |
AK-Caritas
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