Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
im Erzbistum Hamburg |
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Grundlagen und Hilfen
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Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht
Das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht ist als erstinstanzliches Gericht für Verfahren zuständig, die im kollektiven Arbeitsrecht der Kirche wurzeln. Es ist durch den Zusammenschluss von neun Diözesen flächenmäßig das größte der elf bundesweiten Kirchlichen Arbeitsgerichte in Deutschland.Die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) wird diesem geforderten Rechtsschutz nunmehr gerecht. Sie gilt seit dem 1. Juli 2005 bundesweit in allen Bistümern einschließlich der karitativen Einrichtungen. Durch sie wird die Vorgabe der Grundordnung des kirchlichen Dienstes umgesetzt, auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen im Mitarbeitervertretungsrecht unabhängige kirchliche Gerichte vorzusehen. Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht im Erzbistum Hamburg (GKAG)
Beisitzende Richter - Mitarbeiterseite Wolfgang Bürder, Berlin Claudia Hoffmann, Leipzig Oliver Hölters, Lohne Stefan Schweer, Osnabrück Eike Schwieger, Leipzig Gregor Wessels, Hannover Kontakt Geschäftsstelle des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts im Erzbistum Hamburg
Tanja Korsten
Am Mariendom 4 20099 Hamburg Telefon: 040/24877-212 Fax: 040/24877-281 Email: korsten@erzbistum-hamburg.de Kirchlicher Arbeitsgerichtshof
Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) ist das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Arbeitsgericht 2. Instanz mit Sitz in Bonn. Er entscheidet abschließend in Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für ein Arbeitsvertragsrecht (KODA-Ordnungen) und des Mitarbeitervertretungsrechts (MAVO). Die KODA-Ordnungen regeln das Recht der arbeitsrechtlichen Kommissionen, das kollektive Arbeitsrecht auf dem kircheneigenen Dritten Weg zu gestalten. Das Mitarbeitervertretungsrecht regelt die betriebliche Mitbestimmung. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag sind die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig.
Kirchlicher Arbeitsgerichtshof |
AK-Caritas
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